Leistung: 135 kW | Kraftstoff: Strom | Türen: 3-Türer | Farbe: Midnight Black metallic | Getriebe: Automatikgetriebe
Leasingangebot*:
- Fahrzeugpreis:
- 31.428,57 €
- Nettodarlehensbetrag:
- 23.927,36 €
- Einmalige Leasingsonderzahlung:
- Entspricht dem staatl. Anteil am Umweltbonus (4.500,00 €)***
- Laufleistung p.a.:
- 5.000 km
- Laufzeit:
- 24 Monate
- Sollzinssatz p.a.:
- 5,93%
- Effektiver Jahreszins:
- 6,09%
- Gesamtbetrag:
- 9.180,00 €
- 24 monatliche
Leasingraten á - netto 195,00 €
brutto 232,05 €
- 24 monatliche
Leasingraten á - netto 195,00 €
brutto 232,05 €
Ausstattung: 16" LM Räder Victory Spoke schwarz, Interieuroberfläche Piano Black, Leatherette Carbon Black, Sport-Lederlenkrad, Beifahrersitz-Höhenverstellung, Sportsitze für Fahrer und Beifahrer, Wärmepumpe, AC-Laden Professional, Schnell-Laden Gleichstrom, MINI Driving Modes, Regensensor und automatische Fahrlichtsteuerung, Klimaautomatik, LED-Scheinwerfer, eDrive Dienste, ConnectedDrive Services, Remote Services, Radio MINI Visual Boost, Multifunktionales Instrumentendisplay, Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion, MINI Connected, Classic Trim: (Dach und Spiegelkappen in Wagenfarbe, Fußmatten in Velours), Premium Paket: (Außenspiegelpaket, Innenspiegel automatisch abblendend, Kindersitzbefestigung ISOFIX für Beifahrersitz, Armauflage vorn, Ablagenpaket, Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer, Ambientes Licht, Park Distance Control (PDC) hinten, Lichtpaket, Driving Assistant, Flexible CarSharing Preparation, Real Time Traffic Information, Smartphone Integration, MINI Navigationssystem) u.v.m.
*Zzgl. Kosten für Bereitstellung in Höhe von 831,93 EUR. Ein Angebot der BMW Bank. Ist der Darlehnsnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Darlehnsbedingungen besteht die Verpflichtung für das Auto eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Stand 05/2023. Gültig bis 30. Juni 2023. Abbildungen ähnlich. Zwischenverkauf & Druckfehler vorbehalten. Preise inkl. gesetzlicher MwSt. **Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter http://www.dat.de/angebote/verlagsprodukte/leitfaden-kraftstoffverbrauch.html unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt.
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*** Der Umweltbonus beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 4.500,00 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.000 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Der Anteil des Herstellers wird netto verrechnet, der des Bundes brutto für netto ausgezahlt. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Der Umweltbonus umschließt die Innovationsprämie, welche die Verdoppelung des Bundesanteils am Umweltbonus bei elektrifizierten Fahrzeugen beschreibt. Im bestehenden System des Umweltbonus werden die verdoppelten Prämien des Bundes (Bundesanteil), welche offiziell am 10. Juli 2020 in Kraft getreten sind, als neue "Innovationsprämie" bezeichnet. Der Eigenanteil der Hersteller am Umweltbonus bleibt davon unberührt. Es gelten die generellen Voraussetzungen des Umweltbonus.