BMW 2+1 Gewährleistung

BMW 2+1 Gewährleistung

BMW und MINI packen zu den 24 Monaten gesetzlicher Gewährleistung weitere 12 Monate oben drauf

Mit der neuen 2+1*-Gewährleistung haben alle BMW und MINI Neuwagen mit Erstzulassung ab dem 01.11.2016 volle drei Jahre Anspruch auf Nachbesserungen bei technischen Mängeln. So können Sie jetzt noch länger absolut gelassen bleiben. Und das alles ganz ohne Kilometerbegrenzung. Alle Details zur neuen BMW 2+1 Gewährleistung fasst der BMW Qualitätsbrief für Sie zusammen, den Sie bei der Fahrzeugübergabe erhalten.

  

Über die gesetzliche zweijährige Händlergewährleistung hinaus können Sie im Falle eines technischen Mangels bis zum Ende des 36. Monats nach erstmaliger Auslieferung oder Erstzulassung des Fahrzeugs (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt) Nachbesserung nach Maßgabe des BMW Qualitätsbriefs verlangen. Darüber hinaus übernimmt BMW die anfallenden Abschleppkosten und stellt die vorübergehende Mobilität durch ein Ersatzfahrzeug, Taxi oder einen Hol- und Bring-Service sicher*. Im Sinne der Kundenorientierung ist auch die Umkehr der Beweislast: Sie als Kunde müssen nicht nachweisen, dass ein technischer Mangel auf einen Konstruktions- oder Montagefehler seitens BMW oder MINI zurückzuführen ist.

  

Damit können Sie laut BMW Qualitätsbrief rechnen:
  • Kostenfreie Beseitigung technischer Mängel.
  • Übernahme der aufgrund eines Sachmangels anfallenden Abschleppkosten.
  • Vollständige Beweislastumkehr zugunsten des Kunden.
  • Kosten für die Erhaltung Ihrer Mobilität wahlweise durch ein Ersatzfahrzeug, Taxi oder einen Hol- und Bring-Service nach Maßgabe des BMW Qualitätsbriefs werden in den ersten 24 Monaten des Qualitätszeitraums übernommen.
Die erweiterte Gewährleistung gilt seit dem 01. November 2016 für Sie und Folgebesitzer ab erstmaliger Zulassung oder Auslieferung (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt) und kann in ganz Europa** bei allen vom Hersteller anerkannten Betrieben*** geltend gemacht werden.



*Über die gesetzliche zweijährige Händlergewährleistung hinaus können Sie im Falle eines technischen Mangels bis zum Ende des 36. Monats nach erstmaliger Auslieferung oder Erstzulassung des Fahrzeugs (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt) Nachbesserung nach Maßgabe des BMW Qualitätsbriefs verlangen. Erhaltung der Mobilität in den ersten 24 Monaten des Qualitätszeitraums. Die Kaltenbach-Gruppe berät Sie hierzu gern.
**Geltungsbereich: Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien (inkl. Kanarische Inseln), Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern.
***BMW/MINI Vertragshändler, BMW/MINI Niederlassungen, BMW/MINI Service-autorisierte Vertragswerkstätten.

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