Hauptuntersuchung
Mit der Hauptuntersuchung (HU) wird gewährleistet, dass alle Fahrzeuge die gesetzlich geforderten Sicherheitsstandards erfüllen. Die Hauptuntersuchung an Kraftfahrzeugen nach § 29 StVZO dient dem Schutz und der allgemeinen Sicherheit. Die HU, wie sie im Volksmund abgekürzt genannt wird, ist eine Sichtprüfung am Fahrzeug, verbunden mit gewissen Funktions- und Wirkprüfungen an den für die Verkehrssicherheit relevanten Bauteile und Systeme des Kraftfahrzeugs. Bei der Hauptuntersuchung prüfen unabhängige Sachverständige das Fahrzeug und stellen die notwendigen Prüfunterlagen aus.
Ein Neufahrzeug muss drei Jahre nach der Erstzulassung erstmals zur Hauptuntersuchung, anschließend erfolgt die Prüfung im Zweijahresrhythmus. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) oder die HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild zeigen, wann der nächste Hauptuntersuchungstermin fällig ist. In der Zulassungsbescheinigung ist der Termin durch einen Stempel abgebildet, bei Neufahrzeugen direkt in die Zulassungspapiere eingedruckt.