UNSERE JUBEL!-ANGEBOTE | GEWERBEKUNDEN

UNSERE JUBEL!-ANGEBOTE | GEWERBEKUNDEN

BMW i4 eDrive40 Gran Coupé

Angebots.-Nr. 10808292_G
ab 399,00 € mtl.

Stromverbrauch kombiniert (in kWh/100km): - (NEFZ); 16,0 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 478 | Effizienzklasse: A+++

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BMW i5 eDrive40 Limousine

Angebots.-Nr. 10242550_G
ab 739,00 € mtl.

Stromverbrauch kombiniert (in kWh/100km): - (NEFZ); 16,4 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 565,00 | Effizienzklasse: A+++

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BMW iX3

Angebots.-Nr. 10427507_G
ab 519,00 € mtl.

Stromverbrauch kombiniert (in kWh/100km): - (NEFZ); 18,5 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 431 | Effizienzklasse: A+++

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BMW iX xDrive40e

Angebots.-Nr. 10243007_G
ab 589,00 € mtl.

Stromverbrauch kombiniert (in kWh/100km): - (NEFZ); 19,8 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 435 | Effizienzklasse: A+++

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BMW iX2 xDrive30

Angebots.-Nr. 10838371_G
ab 489,00 € mtl.

Stromverbrauch kombiniert (in kWh/100km): - (NEFZ); 16,3 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 449 | Effizienzklasse: A+++

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BMW iX1 xDrive30

Angebots.-Nr. 10845768_G
ab 459,00 € mtl.

Stromverbrauch kombiniert (in kWh/100km): - (NEFZ); 17,5 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 431,00 | Effizienzklasse: A+++

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BMW i4 eDrive40 Gran Coupé

Angebots-Nr. 10808292_G
ab 399,00 € mtl.

Stromverbrauch kombiniert (in kWh/100km): - (NEFZ); 16,0 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 478 | Effizienzklasse: Effizienzklasse A+++

Leistung: 250 kW | Kraftstoff: Elektro | Türen: 5-Türer | Farbe: Alpinweiß uni | Getriebe: Automatikgetriebe

Leasingangebot*:

Fahrzeugpreis:
55.327,73 €
Nettodarlehensbetrag:
46.489,47 €
Laufleistung p.a.:
5.000 km
Laufzeit:

test3

48 Monate
Sollzinssatz p.a.:
5,19%
Effektiver Jahreszins:
5,07%
Gesamtbetrag:
19.152,00 €
48 monatliche
Leasingraten á
netto 399,00 €
brutto 474,81 €

 

48 monatliche
Leasingraten á
brutto  474,81 €
netto  399,00 €
Ausstattung:
  • 18" Aerodynamikräder 854 Multicolor mit MB
  • Stoff-/Sensatec-Kombination Schwarz (SW)
  • Interieurleisten schwarz hochglänzend
  • Steuerung EfficientDynamics
  • Sport-Lederlenkrad
  • Radschraubensicherung
  • Reifendruck-Kontrolle
  • Warndreieck und Verbandkasten
  • Innen- und Außenspiegelpaket
  • Innenspiegel automatisch abblendend
  • Ablagenpaket
  • Ladekabel Professional (Mode 3) für öffentliches Laden
  • Akustischer Fußgängerschutz
  • Klimaautomatik
  • Active Guard Plus
  • Deaktivierung Beifahrerairbag
  • DAB-Tuner
  • Teleservices
  • Gesetzlicher Notruf
  • ConnectedDrive Services
  • Connected Package Professional
  • BMW Live Cockpit Plus
  • Widescreen Display
  • M Hochglanz Shadow Line
  • Aktiver Fussgängerschutz
  • Entfall spezifischer Designumfänge Exterieur
  • Sonnenschutzverglasung
  • Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer
  • Instrumententafel in Sensatec
  • Flexible Fast Charger (Mode 2)
  • Ambientes Licht
  • Fernlichtassistent
  • Driving Assistant
  • Aktive Geschwindigkeitsregelung mit Stop&Go-Funktion
  • Parking Assistant
  • Ablage für Wireless Charging
  • M Dachhimmel anthrazit
  • Steuerung K

u.v.m.
*Zzgl. Kosten für Bereitstellung in Höhe von 831,93 EUR. Ein Angebot der BMW Bank GmbH. Ist der Darlehnsnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Darlehnsbedingungen besteht die Verpflichtung für das Auto eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Stand 11/2023. Gültig bis 31.Dezember2023. Abbildungen ähnlich. Zwischenverkauf & Druckfehler vorbehalten. Preise inkl. gesetzlicher MwSt. **Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
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Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV), oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab dem 01.01.2023, 6.750,00 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000,00 EUR, und 4.500,00 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000,00 EUR und maximal 65.000,00 EUR. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Der Anteil des Herstellers wird netto verrechnet, der des Bundes brutto für netto ausgezahlt. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Der Umweltbonus umschließt die Innovationsprämie, welche die Verdoppelung des Bundesanteils am Umweltbonus bei elektrifizierten Fahrzeugen beschreibt. Im bestehenden System des Umweltbonus werden die verdoppelten Prämien des Bundes (Bundesanteil), welche offiziell am 10. Juli 2020 in Kraft getreten sind, als neue "Innovationsprämie" bezeichnet. Der Eigenanteil der Hersteller am Umweltbonus bleibt davon unberührt. Es gelten die generellen Voraussetzungen des Umweltbonus. 

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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter http://www.dat.de/angebote/verlagsprodukte/leitfaden-kraftstoffverbrauch.html unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt.

BMW i5 eDrive40 Limousine

Angebots-Nr. 10242550_G
ab 739,00 € mtl.

Stromverbrauch kombiniert (in kWh/100km): - (NEFZ); 16,4 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 565,00 | Effizienzklasse: Effizienzklasse A+++

Leistung: 250 kW | Kraftstoff: Elektro | Türen: 5-Türer | Farbe: Alpinweiß uni | Getriebe: Automatikgetriebe

Leasingangebot*:

Fahrzeugpreis:
60.756,30 €
Nettodarlehensbetrag:
65.117,04 €
Laufleistung p.a.:
5.000 km
Laufzeit:

test3

36 Monate
Sollzinssatz p.a.:
4,46%
Effektiver Jahreszins:
4,55%
Gesamtbetrag:
26.604,00 €
36 monatliche
Leasingraten á
netto 739,00 €
brutto 879,41 €

 

36 monatliche
Leasingraten á
brutto  879,41 €
netto  739,00 €
Ausstattung: 
  • 19" LMR Triplex-Speiche 933 Silber
  • Akzent Dunkelsilber kombiniert mit Effektlackierung Dark Graphite matt
  • Veganza perforiert | Schwarz
  • Alarmanlage
  • Ladekabel Professional (Mode 3) für öffentliches Laden
  • Flexible Fast Charger (Mode 2)
  • Akustischer Fußgängerschutz
  • BMW IconicSounds Electric
  • Adaptiver LED-Scheinwerfer
  • ConnectedDrive Services
  • Connected Package Professional
  • Ablage für Wireless Charging
  • Personal eSIM
  • Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer
  • Driving Assistant
Innovationspaket:
  • Innenraumkamera
  • Parking Assistant Plus
  • BMW Live Cockpit Professional
  • BMW Natural Interaction
u.v.m.

*Zzgl. Kosten für Bereitstellung in Höhe von 831,93 EUR. Ein Angebot der BMW Bank GmbH. Ist der Darlehnsnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Darlehnsbedingungen besteht die Verpflichtung für das Auto eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Stand 09/2023. Gültig bis 31. Dezember 2023. Abbildungen ähnlich. Zwischenverkauf & Druckfehler vorbehalten. Preise inkl. gesetzlicher MwSt. **Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
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Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV), oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab dem 01.01.2023, 6.750,00 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000,00 EUR, und 4.500,00 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000,00 EUR und maximal 65.000,00 EUR. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Der Anteil des Herstellers wird netto verrechnet, der des Bundes brutto für netto ausgezahlt. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Der Umweltbonus umschließt die Innovationsprämie, welche die Verdoppelung des Bundesanteils am Umweltbonus bei elektrifizierten Fahrzeugen beschreibt. Im bestehenden System des Umweltbonus werden die verdoppelten Prämien des Bundes (Bundesanteil), welche offiziell am 10. Juli 2020 in Kraft getreten sind, als neue "Innovationsprämie" bezeichnet. Der Eigenanteil der Hersteller am Umweltbonus bleibt davon unberührt. Es gelten die generellen Voraussetzungen des Umweltbonus. 

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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter http://www.dat.de/angebote/verlagsprodukte/leitfaden-kraftstoffverbrauch.html unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt.

BMW iX3

Angebots-Nr. 10427507_G
ab 519,00 € mtl.

Stromverbrauch kombiniert (in kWh/100km): - (NEFZ); 18,5 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 431 | Effizienzklasse: Effizienzklasse A+++

Leistung: 210 kW | Kraftstoff: Strom | Türen: 5-Türer | Farbe: Mineralweiß metallic | Getriebe: Automatikgetriebe

Leasingangebot*:

Fahrzeugpreis:
65.714,28 €
Nettodarlehensbetrag:
58.849,01 €
Laufleistung p.a.:
5.000 km
Laufzeit:

test3

48 Monate
Sollzinssatz p.a.:
6,21%
Effektiver Jahreszins:
6,39%
Gesamtbetrag:
24.912,00 €
48 monatliche
Leasingraten á
netto 519,00 €
brutto 617,61 €

 

48 monatliche
Leasingraten á
brutto  617,61 €
netto  519,00 €
Ausstattung:
  • 20" M Aerodynamikräder 890 M Bicolor mit Mischbereifung
  • Leder 'Vernasca' Schwarz/Kontraststeppung Blau (SW)
  • M Interieurleisten Aluminium Rhombicle dunkel mit Akzentleiste Perlglanz Chrom
  • Alarmanlage
  • Adaptives Fahrwerk
  • Ladekabel Professional (Mode 3) für öffentliches Laden
  • Flexible Fast Charger (Mode 2)
  • Galvanikapplikation für Bedienelemente
  • Ambientes Licht
  • Klimaautomatik
  • Adaptiver LED-Scheinwerfer
  • Fernlichtassistent
  • Active Protection
  • Driving Assistant Professional
  • Connected Package Professional
  • ConnectedDrive Services
  • BMW Live Cockpit Professional
  • WLAN Hotspot
  • M Lederlenkrad
  • M Aerodynamikpaket
  • Lenkradheizung
  • Anhängerkupplung mit schwenkbarem Kugelkopf
  • Entfall spezifischer Designumfänge Exterieur
  • M Leuchten Shadow Line
  • Sonnenschutzverglasung

Impressive:
  • Komfortzugang
  • Akustikverglasung
  • M Dachreling Hochglanz Shadow Line
  • Gepäckraumtrennnetz
  • Sportsitze für Fahrer und Beifahrer
  • Lordosenstütze für Fahrer und Beifahrer
  • Lehnenbreitenverstellung für Fahrer
  • Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer
  • BMW IconicSounds Electric
  • Parking Assistant Plus
  • BMW Head-Up Display
  • Harman Kardon Surround Sound System
  • Telefonie mit Wireless Charging
  • BMW Gestiksteuerung
  • M Hochglanz Shadow Line
  • M Dachhimmel anthrazit

M Hochglanz Shadow Line mit erweiterten Umfängen
Dekodierung Zusatzfunktionen
Sondersteuerung Bluetooth/WiFi-Modul
Steuerung K

u.v.m.






















*Zzgl. Kosten für Bereitstellung in Höhe von 1000,00 EUR. Ein Angebot der BMW Bank. Ist der Darlehnsnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Darlehnsbedingungen besteht die Verpflichtung für das Auto eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Stand 10/2023. Gültig bis 31. Dezember 2023. Abbildungen ähnlich. Zwischenverkauf & Druckfehler vorbehalten. Preise exkl. gesetzlicher MwSt. **Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.

----
*** 

Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV), oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab dem 01.01.2023, 6.750,00 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000,00 EUR, und 4.500,00 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000,00 EUR und maximal 65.000,00 EUR. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Der Anteil des Herstellers wird netto verrechnet, der des Bundes brutto für netto ausgezahlt. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Der Umweltbonus umschließt die Innovationsprämie, welche die Verdoppelung des Bundesanteils am Umweltbonus bei elektrifizierten Fahrzeugen beschreibt. Im bestehenden System des Umweltbonus werden die verdoppelten Prämien des Bundes (Bundesanteil), welche offiziell am 10. Juli 2020 in Kraft getreten sind, als neue "Innovationsprämie" bezeichnet. Der Eigenanteil der Hersteller am Umweltbonus bleibt davon unberührt. Es gelten die generellen Voraussetzungen des Umweltbonus. 

----
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter http://www.dat.de/angebote/verlagsprodukte/leitfaden-kraftstoffverbrauch.html unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt.

BMW iX xDrive40e

Angebots-Nr. 10243007_G
ab 589,00 € mtl.

Stromverbrauch kombiniert (in kWh/100km): - (NEFZ); 19,8 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 435 | Effizienzklasse: Effizienzklasse A+++

Leistung: 240 kW | Kraftstoff: Strom | Türen: 5-Türer | Farbe: Alpinweiß uni | Getriebe: Automatikgetriebe

Leasingangebot*:

Fahrzeugpreis:
64.957,99 €
Nettodarlehensbetrag:
61.477,77 €
Laufleistung p.a.:
5.000 km
Laufzeit:

test3

48 Monate
Sollzinssatz p.a.:
5,06%
Effektiver Jahreszins:
5,18%
Gesamtbetrag:
28.272,00 €
48 monatliche
Leasingraten á
netto 589,00 €
brutto 700,91 €

 

48 monatliche
Leasingraten á
brutto  700,91 €
netto  589,00 €
Ausstattung:
  • 20" Aerodynamikräder 1002 Dunkelgrau matt
  • Interieurdesign Atelier | Sensatec Schwarz
  • Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer
  • Komfortzugang
  • Gepäckraumtrennnetz
  • Ladekabel Professional (Mode 3) für öffentliches Laden
  • Flexible Fast Charger (Mode 2)
  • Akustischer Fußgängerschutz
  • BMW IconicSounds Electric
  • Fernlichtassistent
  • Driving Assistant
  • Active Guard Plus
  • Parking Assistant
  • DAB-Tuner
  • Teleservices
  • ConnectedDrive Services
  • Connected Package Professional
  • Ablage für Wireless Charging
  • Personal eSIM
  • BMW Live Cockpit Professional

u.v.m.

*Zzgl. Kosten für Bereitstellung in Höhe von 1420,17 EUR. Ein Angebot der Santander Cosumer Leasing GmbH. Ist der Darlehnsnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Darlehnsbedingungen besteht die Verpflichtung für das Auto eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Stand 10/2023. Gültig bis 31.Dezember 2023. Abbildungen ähnlich. Zwischenverkauf & Druckfehler vorbehalten. Bei den genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer. **Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.

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Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV), oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab dem 01.01.2023, 6.750,00 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000,00 EUR, und 4.500,00 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000,00 EUR und maximal 65.000,00 EUR. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Der Anteil des Herstellers wird netto verrechnet, der des Bundes brutto für netto ausgezahlt. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Der Umweltbonus umschließt die Innovationsprämie, welche die Verdoppelung des Bundesanteils am Umweltbonus bei elektrifizierten Fahrzeugen beschreibt. Im bestehenden System des Umweltbonus werden die verdoppelten Prämien des Bundes (Bundesanteil), welche offiziell am 10. Juli 2020 in Kraft getreten sind, als neue "Innovationsprämie" bezeichnet. Der Eigenanteil der Hersteller am Umweltbonus bleibt davon unberührt. 

----
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter http://www.dat.de/angebote/verlagsprodukte/leitfaden-kraftstoffverbrauch.html unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt.

BMW iX2 xDrive30

Angebots-Nr. 10838371_G
ab 489,00 € mtl.

Stromverbrauch kombiniert (in kWh/100km): - (NEFZ); 16,3 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 449 | Effizienzklasse: Effizienzklasse A+++

Leistung: 225 kW | Kraftstoff: Elektro | Türen: 5-Türer | Farbe: Schwarz uni | Getriebe: Automatikgetriebe

Leasingangebot*:

Fahrzeugpreis:
47.478,99 €
Nettodarlehensbetrag:
48.400,47 €
Laufleistung p.a.:
5.000 km
Laufzeit:

test3

48 Monate
Sollzinssatz p.a.:
5,08%
Effektiver Jahreszins:
5,20%
Gesamtbetrag:
23.472,00 €
48 monatliche
Leasingraten á
netto 489,00 €
brutto 581,91 €

 

48 monatliche
Leasingraten á
brutto  581,91 €
netto  489,00 €
Ausstattung: 

  • 17" LMR Sternspeiche 864
  • Stoff Arktur | Anthrazit
  • Interieurleisten Quarzsilber matt genarbt
  • Radschraubensicherung
  • Reifendruck-Kontrolle
  • Adaptives M Fahrwerk
  • Warndreieck und Verbandkasten
  • Kindersitzbefestigung i-Size / ISOFIX für Beifahrer
  • Ladekabel Professional (Mode 3) für öffentliches Laden
  • Akustischer Fußgängerschutz
  • BMW IconicSounds Electric
  • Parking Assistant
  • DAB-Tuner
  • Teleservices
  • Gesetzlicher Notruf
  • ConnectedDrive Services
  • M Hochglanz Shadow Line
  • Aktiver Fussgängerschutz

u.v.m.
*Zzgl. Kosten für Bereitstellung in Höhe von 831,93 EUR. Ein Angebot der BMW Bank GmbH. Ist der Darlehnsnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Darlehnsbedingungen besteht die Verpflichtung für das Auto eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Stand 11/2023. Gültig bis 31.Dezember 2023. Abbildungen ähnlich. Zwischenverkauf & Druckfehler vorbehalten. Preise exkl. gesetzlicher MwSt. **Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
----
*** 

Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV), oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab dem 01.01.2023, 6.750,00 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000,00 EUR, und 4.500,00 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000,00 EUR und maximal 65.000,00 EUR. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Der Anteil des Herstellers wird netto verrechnet, der des Bundes brutto für netto ausgezahlt. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Der Umweltbonus umschließt die Innovationsprämie, welche die Verdoppelung des Bundesanteils am Umweltbonus bei elektrifizierten Fahrzeugen beschreibt. Im bestehenden System des Umweltbonus werden die verdoppelten Prämien des Bundes (Bundesanteil), welche offiziell am 10. Juli 2020 in Kraft getreten sind, als neue "Innovationsprämie" bezeichnet. Der Eigenanteil der Hersteller am Umweltbonus bleibt davon unberührt. Es gelten die generellen Voraussetzungen des Umweltbonus. 

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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter http://www.dat.de/angebote/verlagsprodukte/leitfaden-kraftstoffverbrauch.html unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt.

BMW iX1 xDrive30

Angebots-Nr. 10845768_G
ab 459,00 € mtl.

Stromverbrauch kombiniert (in kWh/100km): - (NEFZ); 17,5 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 431,00 | Effizienzklasse: Effizienzklasse A+++

Leistung: 200 kW | Kraftstoff: Elektro | Türen: 5-Türer | Farbe: Schwarz uni | Getriebe: Automatikgetriebe

Leasingangebot*:

Fahrzeugpreis:
51.478,99 €
Nettodarlehensbetrag:
49.289,51 €
Laufleistung p.a.:
5.000 km
Laufzeit:

test3

48 Monate
Sollzinssatz p.a.:
5,70%
Effektiver Jahreszins:
5,85%
Gesamtbetrag:
22.032,00 €
48 monatliche
Leasingraten á
netto 459,00 €
brutto 546,21 €

 

48 monatliche
Leasingraten á
brutto  546,21 €
netto  459,00 €
Ausstattung: 

  • 18" LMR Sternspeiche 865
  • Interieurleisten Quarzsilber matt genarbt
  • Stoff Arktur | Anthrazit
  • Radschraubensicherung
  • Reifendruck-Kontrolle
  • Adaptives M Fahrwerk
  • Warndreieck und Verbandkasten
  • Kindersitzbefestigung i-Size / ISOFIX für Beifahrer
  • Ladekabel Professional (Mode 3) für öffentliches Laden
  • Akustischer Fußgängerschutz
  • BMW IconicSounds Electric
  • Parking Assistant
  • DAB-Tuner
  • Teleservices
  • Gesetzlicher Notruf
  • ConnectedDrive Services
  • Connected Package Professional
  • Aktiver Fussgängerschutz
  • Anhängerkupplung mit schwenkbarem Kugelkopf
  • Entfall spezifischer Designumfänge Exterieur
  • Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer
  • Flexible Fast Charger (Mode 2)
  • AC-Laden Professional
  • M Dachhimmel anthrazit

Premiumpaket:

  • Komfortzugang
  • Innen- und Außenspiegelpaket
  • Innenspiegel automatisch abblendend
  • Adaptiver LED-Scheinwerfer
  • Fernlichtassistent
  • Ablage für Wireless Charging
  • Aktivierung Lenkradheizung
  • Vorbereitung Driving Assistant Plus

u.v.m.
*Zzgl. Kosten für Bereitstellung in Höhe von 831,93 EUR. Ein Angebot der BMW Bank GmbH. Ist der Darlehnsnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Darlehnsbedingungen besteht die Verpflichtung für das Auto eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Stand 11/2023. Gültig bis 31.Dezember 2023. Abbildungen ähnlich. Zwischenverkauf & Druckfehler vorbehalten. Preise exkl. gesetzlicher MwSt. **Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
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Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV), oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab dem 01.01.2023, 6.750,00 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000,00 EUR, und 4.500,00 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000,00 EUR und maximal 65.000,00 EUR. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Der Anteil des Herstellers wird netto verrechnet, der des Bundes brutto für netto ausgezahlt. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Der Umweltbonus umschließt die Innovationsprämie, welche die Verdoppelung des Bundesanteils am Umweltbonus bei elektrifizierten Fahrzeugen beschreibt. Im bestehenden System des Umweltbonus werden die verdoppelten Prämien des Bundes (Bundesanteil), welche offiziell am 10. Juli 2020 in Kraft getreten sind, als neue "Innovationsprämie" bezeichnet. Der Eigenanteil der Hersteller am Umweltbonus bleibt davon unberührt. Es gelten die generellen Voraussetzungen des Umweltbonus. 

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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter http://www.dat.de/angebote/verlagsprodukte/leitfaden-kraftstoffverbrauch.html unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt.

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