BMW X1 xDrive25e
Angebots-Nr. 176216Leistung: Systemleistung: 162 kW / 220 PS[1] | Kraftstoff: Hybrid | Türen: 5-Türer | Farbe: Schwarz uni | Getriebe: Automatikgetriebe
Kraftstoffverbrauch innerorts / außerorts / kombiniert (in l/100 km): - / - / 1,9 (NEFZ); 1,7 (WLTP) | Stromverbrauch in kWh/100 km kombiniert: 13,8 (NFZ); 15,0 (WLTP) | Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 52 | CO2-Emission kombiniert (in g/km): 43 (NEFZ); 40 (WLTP) | Effizienzklasse: A+
Ausstattung: Steuerung EfficientDynamics, Performance Control, Automatic Getriebe Steptronic, 17" LMR Doppelspeiche 564, Multifunktion für Lenkrad, Int.Leisten Oxidsilber dkl matt mit Akzentleiste Schwarz hochglänzend, Akustischer Fußgängerschutz mit Zubehör-Ladekabel Mode 3, Armauflage vorn, Ablagenpaket, Klimaautomatik, Intelligenter Notruf, Teleservices, ConnectedDrive Services, Connected eDrive Services, DAB-Tuner, Aktiver Fussgängerschutz, Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer, Deaktivierung Beifahrerairbag, Modell Advantage, Automatische Heckklappenbetätigung, Park Distance Control (PDC) hinten, Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion u.v.m.
Leasingangebot*
Fahrzeugpreis:
38.655,00 €
Monatliche Leasingrate:
249,00 €brutto: 296,31 €
Einmalige Leasing-Sonderzahlung:
Entspricht dem staatl. Anteil am Umweltbonus***
Laufzeit:
48 Monate
Jährliche KilometerlLaufleistung:
10.000 km
Effektiver Jahreszins: 4,06% | Sollzinssatz p.a.**: 3,99%
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[1]92 kW (125 PS) verbrennungsmotorischer Antrieb & bis zu 70 kW (95 PS) elektrischer Antrieb
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*Zzgl. Kosten für Bereitstellung in Höhe von 831,93 EUR. Ein Angebot der BMW Bank GmbH. Ist der Darlehnsnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Darlehnsbedingungen besteht die Verpflichtung für das Auto eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Stand 01/2021. Gültig bis 31. März 2021. Abbildungen ähnlich. Zwischenverkauf & Druckfehler vorbehalten. Preise exkl. gesetzlicher MwSt. **Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
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*** Der Umweltbonus beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 5.000 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.750 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Der Anteil des Herstellers wird netto verrechnet, der des Bundes brutto für netto ausgezahlt. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Der Umweltbonus umschließt die Innovationsprämie, welche die Verdoppelung des Bundesanteils am Umweltbonus bei elektrifizierten Fahrzeugen beschreibt. Im bestehenden System des Umweltbonus werden die verdoppelten Prämien des Bundes (Bundesanteil), welche offiziell am 10. Juli 2020 in Kraft getreten sind, als neue "Innovationsprämie" bezeichnet. Der Eigenanteil der Hersteller am Umweltbonus bleibt davon unberührt. Es gelten die generellen Voraussetzungen des Umweltbonus. Die Innovationsprämie ist befristet bis zum 31.12.2021.
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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter http://www.dat.de/angebote/verlagsprodukte/leitfaden-kraftstoffverbrauch.html unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt.