UNSERE JUBEL!-ANGEBOTE | GEWERBEKUNDEN

UNSERE JUBEL!-ANGEBOTE | GEWERBEKUNDEN

BMW i4 eDrive35 Gran Coupé

Angebots.-Nr. 9354309_G
ab 504,00 € mtl.

Stromverbrauch kombiniert (in kWh/100km): - (NEFZ); 18,5 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 461 | Effizienzklasse: A+++

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BMW iX1 xDrive30

Angebots.-Nr. 9381993_G
ab 579,00 € mtl.

Stromverbrauch kombiniert (in kWh/100km): - (NEFZ); 17,5 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 431 | Effizienzklasse: A+++

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BMW iX3 M Sport

Angebots.-Nr. 9374647_G
ab 519,00 € mtl.

Stromverbrauch kombiniert (in kWh/100km): - (NEFZ); 18,5 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 431 | Effizienzklasse: A+++

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BMW iX xDrive40e

Angebots.-Nr. 9379567_G
ab 769,00 € mtl.

Stromverbrauch kombiniert (in kWh/100km): - (NEFZ); 19,8 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 435 | Effizienzklasse: A+++

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BMW i4 eDrive35 Gran Coupé

Angebots-Nr. 9354309_G
ab 504,00 € mtl.

Stromverbrauch kombiniert (in kWh/100km): - (NEFZ); 18,5 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 461 | Effizienzklasse: Effizienzklasse A+++

Pirelli
245/45R18 100 Y XL
37945
B
70

***Angaben gelten für den Reifenhersteller Pirelli, andere Marken können abweichen.

Leistung: 210 kW | Kraftstoff: Elektro | Türen: 5-Türer | Farbe: Alpinweiß uni | Getriebe: Automatikgetriebe

Leasingangebot*:

Fahrzeugpreis:
52.084,03 €
Nettodarlehensbetrag:
44.099,57 €
Einmalige Leasingsonderzahlung:
Entspricht dem staatl. Anteil am Umweltbonus (3.000 €)***
Laufleistung p.a.:
10.000 km
Laufzeit:
48 Monate
Sollzinssatz p.a.:
7,18%
Effektiver Jahreszins:
7,42%
Gesamtbetrag:
27.192,00 €
48 monatliche
Leasingraten á
netto 504,00 €
brutto 599,76 €

 

48 monatliche
Leasingraten á
netto 504,00 €
brutto 599,76 €
HINWEIS:
Tageszulassung 05/2023 - 0 km
Angebot gilt bei Zulassung bis zum 30.06.2023
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Ausstattung:
18" M Aerodynamikräder 858 M Bicolor mit MB, Alcantara-/Sensatec-Kombination Schwarz/Kontraststeppung Blau (SW), M Interieurleisten Aluminium Rhombicle Anthrazit, Flexible Fast Charger (Mode 2), Ladekabel (Mode 3) für öffentliches Laden, Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion, ConnectedDrive Services, Connected Package Professional, BMW Live Cockpit Plus, Widescreen Display, Innen- und Außenspiegelpaket, Lehnenbreitenverstellung für Fahrer, Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer, Fernlichtassistent, Ablage für Wireless Charging, Modell M Sport: (Ablagenpaket, Ambientes Licht, Klimaautomatik, Parking Assistant, M Lederlenkrad, M Aerodynamikpaket, M Hochglanz Shadow Line, M Dachhimmel anthrazit), M Hochglanz Shadow Line mit erweiterten Umfängen, Vorbereitung Fahrerassistenz II u.v.m.
*Zzgl. Kosten für Bereitstellung in Höhe von 1000,00 EUR. Ein Angebot der BMW Bank GmbH. Ist der Darlehnsnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Darlehnsbedingungen besteht die Verpflichtung für das Auto eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Stand 04/2023. Gültig bis 30.Juni 2023. Abbildungen ähnlich. Zwischenverkauf & Druckfehler vorbehalten. Bei den genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer**Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.

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***

Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV), oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab dem 01.01.2023, 6.750,00 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000,00 EUR, und 4.500,00 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000,00 EUR und maximal 65.000,00 EUR. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Der Anteil des Herstellers wird netto verrechnet, der des Bundes brutto für netto ausgezahlt. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Der Umweltbonus umschließt die Innovationsprämie, welche die Verdoppelung des Bundesanteils am Umweltbonus bei elektrifizierten Fahrzeugen beschreibt. Im bestehenden System des Umweltbonus werden die verdoppelten Prämien des Bundes (Bundesanteil), welche offiziell am 10. Juli 2020 in Kraft getreten sind, als neue "Innovationsprämie" bezeichnet. Der Eigenanteil der Hersteller am Umweltbonus bleibt davon unberührt.

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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter http://www.dat.de/angebote/verlagsprodukte/leitfaden-kraftstoffverbrauch.html unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt.

BMW iX1 xDrive30

Angebots-Nr. 9381993_G
ab 579,00 € mtl.

Stromverbrauch kombiniert (in kWh/100km): - (NEFZ); 17,5 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 431 | Effizienzklasse: Effizienzklasse A+++

Leistung: 200 kW | Kraftstoff: Elektro | Türen: 5-Türer | Farbe: Alpinweiß uni | Getriebe: Automatikgetriebe

Leasingangebot*:

Fahrzeugpreis:
50.857,14 €
Nettodarlehensbetrag:
49.297,49 €
Einmalige Leasingsonderzahlung:
Entspricht dem staatl. Anteil am Umweltbonus (3.000 €)***
Laufleistung p.a.:
10.000 km
Laufzeit:
48 Monate
Sollzinssatz p.a.:
7,18%
Effektiver Jahreszins:
7,42%
Gesamtbetrag:
30.792,00 €
48 monatliche
Leasingraten á
netto 579,00 €
brutto 689,01 €

 

48 monatliche
Leasingraten á
netto 579,00 €
brutto 689,01 €
Ausstattung: 18" LMR Sternspeiche 865, Stoff Arktur Anthrazit, Interieurleisten Quarzsilber matt genarbt, Adaptives M Fahrwerk, Kindersitzbefestigung i-Size / ISOFIX für Beifahrer, Ladekabel Professional (Mode 3) für öffentliches Laden, Flexible Fast Charger (Mode 2), BMW IconicSounds Electric, Parking Assistant, ConnectedDrive Services, Connected Package Professional, Widescreen Display, Anhängerkupplung mit schwenkbarem Kugelkopf, M Dachreling Hochglant Shadow Line, Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer, AC-Laden Professional, Driving Assistant, M Hochglanz Shadow Line, M Dachhimmel anthrazit u.v.m.
*Zzgl. Kosten für Bereitstellung in Höhe von 1190,00 EUR. Ein Angebot der BMW Bank GmbH. Ist der Darlehnsnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Darlehnsbedingungen besteht die Verpflichtung für das Auto eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Stand 04/2023. Gültig bis 30.Juni 2023. Abbildungen ähnlich. Zwischenverkauf & Druckfehler vorbehalten. Bei den genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer. **Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
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Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV), oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab dem 01.01.2023, 6.750,00 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000,00 EUR, und 4.500,00 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000,00 EUR und maximal 65.000,00 EUR. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Der Anteil des Herstellers wird netto verrechnet, der des Bundes brutto für netto ausgezahlt. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Der Umweltbonus umschließt die Innovationsprämie, welche die Verdoppelung des Bundesanteils am Umweltbonus bei elektrifizierten Fahrzeugen beschreibt. Im bestehenden System des Umweltbonus werden die verdoppelten Prämien des Bundes (Bundesanteil), welche offiziell am 10. Juli 2020 in Kraft getreten sind, als neue "Innovationsprämie" bezeichnet. Der Eigenanteil der Hersteller am Umweltbonus bleibt davon unberührt. 

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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter http://www.dat.de/angebote/verlagsprodukte/leitfaden-kraftstoffverbrauch.html unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt.

BMW iX3 M Sport

Angebots-Nr. 9374647_G
ab 519,00 € mtl.

Stromverbrauch kombiniert (in kWh/100km): - (NEFZ); 18,5 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 431 | Effizienzklasse: Effizienzklasse A+++

Leistung: 210 kW | Kraftstoff: Strom | Türen: 5-Türer | Farbe: M Carbonschwarz metallic | Getriebe: Automatikgetriebe

Leasingangebot*:

Fahrzeugpreis:
58.445,38 €
Nettodarlehensbetrag:
53.369,71 €
Einmalige Leasingsonderzahlung:
Entspricht dem staatl. Anteil am Umweltbonus (3.000 €)***
Laufleistung p.a.:
10.000 km
Laufzeit:
48 Monate
Sollzinssatz p.a.:
7,18%
Effektiver Jahreszins:
7,42%
Gesamtbetrag:
31.272,00 €
48 monatliche
Leasingraten á
netto 519,00 €
brutto 617,61 €

 

48 monatliche
Leasingraten á
netto 519,00 €
brutto 617,61 €
HINWEIS:
Tageszulassung 05/2023 - 0 km
Angebot gilt bei Zulassung bis zum 30.06.2023
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ausstattung:
19" Aerodynamikräder 842 Bicolor, Sensatec perforiert | Schwarz (SW), Interieurleiste schwarz hochglänzend m. Akzentleiste Perlglanz Chrom, Adaptives Fahrwerk, Alarmanlage, Flexible Fast Charger (Mode 2), Ladekabel (Mode 3) für öffentliches Laden, Galvanikapplikation für Bedienelemente, Ambientes Licht, Klimaautomatik, Adaptiver LED-Scheinwerfer, Fernlichtassistent, Active Protection, Driving Assistant Professional, ConnectedDrive Services, Connected Package Professional, BMW Live Cockpit Professional, WLAN Hotspot, M Lederlenkrad, M Aerodynamikpaket, Komfortzugang, Anhängerkupplung mit schwenkbarem Kugelkopf, M Leuchten Shadow Line, Inspiring: (Reifenreparatur Set, M Dachreling Hochglanz Shadow Line, Gepäckraumtrennnetz, Innen- und Außenspiegelpaket, Sportsitze für Fahrer und Beifahrer, Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer, Deaktivierung Beifahrerairbag, Parking Assistant, Telefonie mit Wireless Charging, M Hochglanz Shadow Line, M Dachhimmel anthrazit ), M Hochglanz Shadow Line mit erweiterten Umfängen u.v.m.
*Zzgl. Kosten für Bereitstellung in Höhe von 1000,00 EUR. Ein Angebot der BMW Bank. Ist der Darlehnsnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Darlehnsbedingungen besteht die Verpflichtung für das Auto eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Stand 04/2023. Gültig bis 30.Juni 2023. Abbildungen ähnlich. Zwischenverkauf & Druckfehler vorbehalten. Bei den genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer. **Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.

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***

Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV), oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab dem 01.01.2023, 6.750,00 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000,00 EUR, und 4.500,00 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000,00 EUR und maximal 65.000,00 EUR. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Der Anteil des Herstellers wird netto verrechnet, der des Bundes brutto für netto ausgezahlt. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Der Umweltbonus umschließt die Innovationsprämie, welche die Verdoppelung des Bundesanteils am Umweltbonus bei elektrifizierten Fahrzeugen beschreibt. Im bestehenden System des Umweltbonus werden die verdoppelten Prämien des Bundes (Bundesanteil), welche offiziell am 10. Juli 2020 in Kraft getreten sind, als neue "Innovationsprämie" bezeichnet. Der Eigenanteil der Hersteller am Umweltbonus bleibt davon unberührt. 

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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter http://www.dat.de/angebote/verlagsprodukte/leitfaden-kraftstoffverbrauch.html unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt.

BMW iX xDrive40e

Angebots-Nr. 9379567_G
ab 769,00 € mtl.

Stromverbrauch kombiniert (in kWh/100km): - (NEFZ); 19,8 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 435 | Effizienzklasse: Effizienzklasse A+++

Leistung: 240 kW | Kraftstoff: Strom | Türen: 5-Türer | Farbe: Alpinweiß uni | Getriebe: Automatikgetriebe

Leasingangebot*:

Fahrzeugpreis:
65.965,55 €
Nettodarlehensbetrag:
47.798,67 €
Einmalige Leasingsonderzahlung:
Entspricht dem staatl. Anteil am Umweltbonus (3.000 €)***
Laufleistung p.a.:
10.000 km
Laufzeit:
48 Monate
Gesamtbetrag:
29.976,00 €
48 monatliche
Leasingraten á
netto 769,00 €
brutto 915,11 €

 

48 monatliche
Leasingraten á
netto 769,00 €
brutto 915,11 €
Ausstattung: 20" Aerodynamikräder 1002 Dunkelgrau matt, Interieurdesign Atelier | Sensatec Schwarz, Komfortzugang, Gepäckraumtrennnetz, Ladekabel Professional (Mode 3) für öffentliches Laden, Flexible Fast Charger (Mode 2), BMW IconicSounds Electric, Fernlichtassistent, Driving Assistant, Parking Assistant, ConnectedDrive Services, Connected Package Professional, Ablage für Wireless Charging, Personal eSIM, BMW Live Cockpit Professional, Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer, AC-Laden Professional u.v.m.
*Zzgl. Kosten für Bereitstellung in Höhe von 1000,00 EUR. Ein Angebot der Santander Cosumer Leasing GmbH. Ist der Darlehnsnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Darlehnsbedingungen besteht die Verpflichtung für das Auto eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Stand 04/2023. Gültig bis 30.Juni 2023. Abbildungen ähnlich. Zwischenverkauf & Druckfehler vorbehalten. Bei den genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer. **Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.

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Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV), oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab dem 01.01.2023, 6.750,00 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000,00 EUR, und 4.500,00 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000,00 EUR und maximal 65.000,00 EUR. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Der Anteil des Herstellers wird netto verrechnet, der des Bundes brutto für netto ausgezahlt. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Der Umweltbonus umschließt die Innovationsprämie, welche die Verdoppelung des Bundesanteils am Umweltbonus bei elektrifizierten Fahrzeugen beschreibt. Im bestehenden System des Umweltbonus werden die verdoppelten Prämien des Bundes (Bundesanteil), welche offiziell am 10. Juli 2020 in Kraft getreten sind, als neue "Innovationsprämie" bezeichnet. Der Eigenanteil der Hersteller am Umweltbonus bleibt davon unberührt. 

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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter http://www.dat.de/angebote/verlagsprodukte/leitfaden-kraftstoffverbrauch.html unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt.

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